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Fischen bei Veranstaltungen des Vereins

Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Veranstaltungen, bei denen Mitglieder des Vereins fischen wollen, sämtliche Papiere, die zum Angeln berechtigen, zwingend mitgeführt werden müssen. Das sind der gültige Jahres-Fünfjahresfischereischein, der Sportfischerpass mit eingeklebter Beitragsmarke für das laufende Jahr, die Fangkarte.
Vorhanden sein muss auch ein Unterfangkescher, ein Maßband, ein Hakenlöser, ein Fischbetäuber und ein Messer.

Wer diese Dinge nicht mitführt, darf nicht angeln.

Diese Regelung gilt für Mitglieder des Vereins auch dann, wenn sie allein an den Vereinsgewässern fischen. Wenn nicht sämtliche Papiere mitgeführt werden, darf nicht gefischt werden. Maßgebend sind dabei die Regeln des Vereins.