Für unsere Mitglieder besteht die Möglichkeit, kostengünstig an den LFV-eigenen Gewässern zu angeln. Karten gibt es vom Verein.
Gewässer-LFV
Erlaubte Fanggeräte: 2 Angelruten mit je einem Haken Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Bitte Beschilderung beachten! Erlaubte Fanggeräte: 2 Angelruten mit je einem Haken
Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich. Erlaubte Fanggeräte und Fangbeschränkung wie Wichumer See bei Heek.
Der nördliche Teil des Gewässers darf beangelt werden (Beschilderung beachten!). Erlaubte Fanggeräte:
Erlaubte Fanggeräte: 2 Angelruten mit je einem Haken Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Erlaubte Fanggeräte: 2 Angelruten mit je einem Haken Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Holtwicker See (Rosendahl-Holtwick bei Coesfeld) Fahrzeuge sind nicht direkt am See, sondern nur auf dem Parkplatz für LFV-Mitglieder abzustellen.
Der Landesfischereiverband gibt für die Ems in Niedersachsen Jahresscheine aus. Die Gewässerstrecke, in der geangelt werden darf, erstreckt sich von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen bis zur Eisenbahnbrücke bei Hanekenfähr. Ausgeschlossen ist der Schleusenkanal in Listrup. Die Kosten für den Jahresschein betragen 16 €.
Alle LFV-Lippestrecken befinden sich unterhalb Hamm flussabwärts! Nordufer (in Fließrichtung gesehen rechts) km 68,15 bis km 73,21 (einschließlich Schleusenkanal in Stockum)
Dortmund-Ems-Kanal von km 1,44 bis km 138,300 (ausgenommen sind der Industrie- und Hardenberghafen in Dortmund, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 bei Lüdinghausen, die Alte Fahrt Olfen von km 25,5 – B 235, Südumgehung Olfen, bis km 29,45 – Voßkamp, Yachthafen – und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer)

