Bitte auf die Einschränkungen achten.
Keine Kunstköder, außer Fliegen, bis einschließlich 30. April.
Die Forellensaison beginnt am 16. März und endet am 19. Oktober. Da die Schonzeit des Hechtes bis zum 30. April geht, sind Kunstköder, außer der Fliege, bis dahin nicht zulässig. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass oftmals Hechte die Kunstköder aufnahmen und nicht ohne Verletzungen zurück gesetzt werden konnten. Wir möchten nicht weitere verluderte Hechte an der Ems oder den Kanälen finden.

Diese Einschränkung gilt für alle Gewässer des Vereins, also auch für die gesamte Emsstrecke. Zu beachten ist auch, dass die Regenbogenforelle davon in Fließgewässern nicht ausgenommen ist. Regenbogenforellen dürfen während der Schonzeit nur aus stehenden Gewässern entnommen werden.

 

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