Menschen mit Behinderung

Auch Menschen, die die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Einschränkung keine Fischerprüfung ablegen können, dürfen Angelfischen. Den Sonderfischereischein gibt es, als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein, bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Außerdem muss der Inhaber des Sonderfischereischeins, wie auch jeder andere Angelfischer, zusätzlich eine Erlaubnis für das Gewässer haben, an dem er Fischen will. Tagesschein, Jahresschein, Mitgliedschaft im Verein.

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