Kanäle

Dortmund-Ems-Kanal von km 1,44 bis km 138,300

(ausgenommen sind der Industrie- und Hardenberghafen in Dortmund, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 bei Lüdinghausen, die Alte Fahrt Olfen von km 25,5 – B 235, Südumgehung Olfen, bis km 29,45 – Voßkamp, Yachthafen – und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer)

Rhein-Herne-Kanal von km 0,16 bis km 45,60

(ausgenommen ist die Alte Fahrt von km 42,657 bis km 43,238 bei Henrichenburg)

Wesel-Datteln-Kanal von km 0,23 bis km 60,20

(ausgenommen ist die Strecke von km 37,50 bis km 38,40, Chemiepark Marl, früher „Chemische Werke Hüls“)

Datteln-Hamm-Kanal von km 0,00 bis km 47,19

(ausgenommen ist die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis 34,88 (Nordseite) und km 32,52 bis 35,75 (Südseite) und der Mitteldamm von km 37,0 bis km 39,3)

Erlaubte Fanggeräte:

3 Angelruten mit je einem Haken
Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein!)

Fangbeschränkung:

3 Karpfen pro Tag
Mindestmaß der Schleie 25 cm!
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen laut Strompol.-VO nicht betreten werden.

Es ist streng verboten,

Böschungen oder Uferbewuchs zu beschädigen.

Fischvorkommen:

Hauptsächlich kommen Rotaugen, Brassen, Karpfen, Schleien, Flussbarsche, Zander und Aale vor. Außerdem umfasst das Artenspektrum einige Kleinfischarten, Muscheln und Krebse.
Die Mitglieder der LFV-Vereine können die Kanäle befischen, wenn sie im Besitz des entsprechenden Jahreserlaubnisscheins sind. Tageskarten stehen Gästen zur Verfügung.

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