Hegeplanverordnung

Hören Ordnungsbehördliche Verordnung zu § 30a Landesfischereigesetz (Hegeplanverordnung) Vom 12. Dezember 1997 Aufgrund des § 30 a Abs. 1 und 4 des Landesfischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994 (GV. NW. S. 516) wird im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz des Landtags…

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Vorurteile

Hören Vorurteil: Angler sind Tierquäler Freispruch: Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet. Auch Angler töten Fische, wenn sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten….

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